Durch die begonnende Novellierung des SGB VIII im Jahr 2021 (schrittweise Zusammenführung der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe stufenweise bis 01.01.2028) begann im SJR die Überprüfung von konzeptionellen und räumlichen Zugängen auf Barrierefreiheit und die Weiterentwicklung aller Arbeitsformen und Angebote. Dieser Prozess ist auf mehrere Jahre angelegt.
Zunächst wurde 2021 ein Prozess entworfen, der folgende Bestandteile hat:
1. Öffentlichkeitsarbeit - erstellen von Informationsflyer und einer Homepage zur Arbeit des SJR e.V. in leichter Sprache und inklusivem Design
2. Inhaltliche Überprüfung der Methoden und Projekte - damit alle Dialoggruppen Zugang bekommen, auch jene, die durch strukturelle Diskriminierungen einen schwereren Zugang zu Angeboten haben z.B. junge Menschen mit Fluchterfahrung, beeinträchtigte oder queere junge Menschen
3. Bauliche Barrierefreiheit im Haus der Jugend - Wegeleitsystem, Beschriftungen in Brailleschrift, Fahrstühle
Workshop - "Inklusion in der Jugendverbandsarbeit"
Als einen ersten tatkräftigen Schritt in eine inklusivere Jugendverbandsarbeit veranstaltete der SJR am 09.09.2022 einen Workshop zu diesem Thema in Potsdam.
Verbände aus verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit nahmen teil und so konnten verschiedenste Fragen, Konflikte und Anliegen zum Thema besprochen werden. Dabei haben sich einige (nicht-inklusive) Barrieren in den Verbänden herauskristallisiert. In einem weiteren Schritt wurden mögliche Maßnahmen gesammelt um bestehende Barrieren zu mindern oder abbauen zu könnten. Die Folgende Aufzählung stellt eine Auswahl einiger der gesammelten Barrieren und Maßnahmen dar:
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Inklusion und Jugendfreizeitarbeit:
Publikation von 2020 - "Geht doch! Wertvolle Tipps für eine inklusive Freizeitenarbeit"
Förderantrag - Aktion Mensch
Zur Umsetzung verschiedener Teilziele unseres Vorhabens haben wir einen Antrag bei der Aktion Mensch auf Förderung von verschiedenen Kosten gestellt. Z.B. zur Übersetzung von Texten in Leichter Sprache oder dem Erstellen einer barrierefreien Homepage.
Euch interessiert wie wir das und was wir da gemacht haben?
Meldet euch unter nadja@madstop.de. Gern teilen wir unsere Erfahrungen mit euch!
Aktionspläne entwickeln
Mit der Novellierung des SGB VIII im Jahr 2021 ist das erstellen von Aktionsplänen rechtliche Vorschrift geworden. Eine Unterstützung dazu, wie ihr Aktionspläne für eure Jugendverbände aufstellen könnt findet ihr bspw. auf der Homepage der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Die Veröffentlichung "Inklusion gestalten - Aktionspläne entwickeln. Ein Orientierungsrahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland" findet ihr dort als PDF zum runterladen oder zur Bestellung als Druckerzeugnis.

Sonstiges
Bilderset - Leichte Sprache
Wer Texte in Leichter Sprache schreiben will, braucht gute Bilder.
Der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. stellt eine Reihe an Bildern zur Verfügung, die man gegen ein kleines Entgelt kaufen kann. Es gibt zum Beispiel ein Sparpaket mit 650 Bildern („Leichte Sprache – Die Bilder“). Darüber hinaus kann man auch einzelne Bildkategorien wie zum Beispiel "Gefühle" oder "Weihnachten" kaufen.
HIER gelangt Ihr direkt zum Shop.
(v.l.n.r.) Menschen in Deutschland, Gleichberechtigung, Mitwirkung
Nutzungsrechte
Wer die Bilder kauft hat ein räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Die Bilder können auf Internetseiten eingesetzt werden und z.B. auch fremdsprachliche Texte für den nicht-deutschsprachigen Raum können mit diesen Bildern ausgestattet werden. Unter den Bildern muss folgender Copyright-Vermerk stehen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers. Die Bilder dürfen grundsätzlich nicht verändert oder weiterveräußert werden.